Eignungsprüfungen
In einigen (Teil-)Studiengängen ist bei der Bewerbung eine zuvor (!) bestandene Eignungsprüfung nachzuweisen (ggf. auch Eignungsfeststellung oder Eignungstest genannt).
Diese Prüfungen finden meist deutlich vor dem Bewerbungsschluss statt – und nicht selten ist die Anmeldung dafür bereits im April oder Mai erforderlich. Lassen Sie sich daher nicht von den späteren Bewerbungsfristen täuschen, die in diesem Fall nur der zweite Schritt sind.
Die Modalitäten für die Eignungsprüfungen beschreiben wir direkt auf den Detailseiten der betreffenden Studienangebote. Aktuell erforderlich ist das Bestehen eines Eignungstests bei diesen Studienangeboten:
BACHELOR
- Sportwissenschaft (120 LP | 90 LP | 60 LP )
- Sprechwissenschaft
- Interkulturelle Europa- und Amerikastudien / Langues étrangères appliquées (IKEAS / LEA)
- Kombistudiengang Liturgische Musik (Kirchenmusik-Bachelor + Lehramtsfach Musik)
LEHRAMT
- Kunst (Gymnasium | Sekundarschule )
- Gestalten (Grundschule )
- Musik (Gymnasium | Sekundarschule | Grundschule )
- Sport (Gymnasium | Sekundarschule | Grundschule )
MASTER
- Gesundheits- und Pflegewissenschaften
- Medien- und Kommunikationswissenschaft
- Molecular and Cellular Biosciences (englisch)
- MultiMedia und Autorschaft