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Zulassungsvoraussetzungen
Übersicht der Zugangsvoraussetzungen
- Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen für grundständige Studiengänge - Bachelor, Staatsexamen, Lehramt
- Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen für grundständige Studiengänge - Bachelor, Staatsexamen, Lehramt
- Zugangsvoraussetzungen für weiterführende Studiengänge - Master, andere Aufbaustudiengänge
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen für grundständige Studiengänge - Bachelor, Staatsexamen, Lehramt
Hochschulzugangsberechtigung
Zur Aufnahme eines universitären Studiums braucht man in der Regel die allgemeine Hochschulreife, die man mit dem Abitur erwirbt.
Es gibt auch Zeugnisse, die als fachgebundene Hochschulreife anerkannt werden. Das „Fachabitur“ entspricht der Fachhochschulreife, ist also keine universitäre Zugangsberechtigung.
Auch andere Vorbildungsnachweise können durch Rechtsvorschrift oder durch eine zuständige staatliche Stelle der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife als gleichwertig anerkannt werden. Dazu gehören z.B. Abschlusszeugnisse von Fachhochschulen und Universitäten.
Diese Regelungen gelten nur für Personen, die in Deutschland oder an einer Schule im Ausland mit deutscher Abiturprüfungsordnung ihre Vorbildungsnachweise (in der Regel das Abitur) erworben haben.
Für Studienbewerber mit im Ausland erworbenen Zeugnissen gelten davon abweichende Regelungen.
Detaillierte Informationen zum Hochschulzugang finden Sie unter nachfolgendem Link.
Studienaufnahme von besonders befähigten Berufstätigen ohne Hochschulzugangsberechtigung
Unter nachfolgenden Voraussetzungen kann man auch ohne anerkannter Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) zu einer Feststellungsprüfung zugelassen werden. Das Bestehen dieser Prüfung berechtigt zur Aufnahme des Studiums in einem bestimmten Fach. Wenn das gewählte Studienfach nur in Kombinaton mit einem zweiten Fach studiert werden kann, so ist für jedes Fach jeweils eine Feststellungsprüfung abzulegen.
Eine Feststellungsprüfung kann zur Zeit nur für eine Auswahl von Studiengängen abgelegt werden.
Zur Feststellungsprüfung wird zugelassen, wer
- mindestens einen Realschul- oder gleichgestellten Abschluss besitzt,
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem für den jeweiligen Studiengang qualifizierenden Bereich erfolgreich absoliert hat (nähere Informationen findet man auf nachfolgendem Merkblatt zur Feststellungsprüfung) und
- mindestens drei Jahre in einem für den jeweiligen Studiengang qualifizierenden Beruf tätig war. Für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre ausreichend.
Die Feststellungsprüfung findet einmal jährlich im April statt.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens zum 31.03. eines jeden Jahres (Ausschlussfrist) vollständig beim Immatrikulationsamt der Universität vorliegen.
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen für grundständige Studiengänge - Bachelor, Staatsexamen, Lehramt
Eignungsprüfungen
Für die Aufnahme eines Studiums in musischen Fächergruppen, im Bereich Sport sowie für Sprechwissenschaft muss zur Bewerbung oder Einschreibung der Nachweis über eine bestandene studiengangsspezifische Eignungsprüfung erbracht werden.
Mit der bestandenen Eignungsprüfung haben Sie noch keinen Anspruch auf einen Studienplatz. Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise zur Bewerbung oder Einschreibung auf den Seiten des Immatrikulationamtes.
Eignungsprüfungen müssen abgelegt werden in
Fächergruppe Musik
- Musik für ein Lehramt an Gymnasien, an Sekundarschulen, an Grundschulen und Förderschulen
- Gesang und Gesangspädagogik, Bachelor mit 180 Leistungspunkten und Master mit 120 Leistungspunkten
- Instrumentalpädagagik Gitarre, Bachelor mit 180 Leistungspunkten und Master mit 120 Leistungspunkten
- Instrumentalpädagogik Klavier, Bachelor mit 180 Leistungspunkten und Master mit 120 Leistungspunkten
- Künstlerisches Aufbaustudium Gesang (Konzertexamen)
- Künstlerisches Aufbaustudium Gitarre (Konzertexamen)
- Künstlerisches Aufbaustudium Klavier (Konzertexamen)
- Musikwissenschaft, Bachelor mit 120 Leistungspunkten
- Bachelor Kirchenmusik in Verbindung mit dem Kombinationsfach Musik II für ein Lehramt an Gymnasien (Die Eignungsprüfung findet an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle statt).
Fächergruppe Sport
- Sport für ein Lehramt an Gymnasien, an Sekundarschulen, an Grundschulen und an Förderschulen
- Sportwissenschaft, Bachelor mit 120, 90, 60 Leistungspunkten
Interkulturelle Europa- und Amerikastudien / Langues étrangères appliquées (IKEAS / LEA) - binationaler Bachelorstudiengang mit 180 LP
Sprechwissenschaft, Bachelorstudium mit 180 LP
Fächergruppe Kunst/ Design/ Gestalten
- Kunsterziehung für ein Lehramt an Gymnasien, Sekundarschulen und Förderschulen (an der Kunsthochschule Halle Burg Giebichenstein)
- Gestalten für das Lehramt an Grundschulen bzw. Förderschulen
- weitere Studiengänge dieser Fächergruppe an der Kunsthochschule Halle Burg Giebichenstein
Vorpraktikum
- Medien- und Kommunikationswissenschaften (Bachelor mit 120, 90 und 60 Leistungspunkten)
Der Nachweis eines 4-wöchigen medienrelevanten Vorpraktikums ist zur Bewerbung für Medien- und Kommunikationswissenschaften (Bachelor mit 120, 90 und 60 LP) mit einzureichen.
Der (formlose) Antrag auf Anerkennung dieses Praktikums muss bis zum 15. Mai des jeweiligen Bewerbungsjahres beim Praktikumsausschuss des Departments Medien- und Kommunikationswissenschaften eingegangen sein.
Es kann entsprechend auch ein Praktikumsvertrag bis zum 15. Mai eingereicht werden, wobei das Praktikum dann bis spätestens 30.09. abgeschlossen sein mussn und nachgewiesen werden.
Fragen dazu beantwortet das Department Medien- und Kommunikationswissenschaften.
Berufsausbildung
Gesundheits- und Pflegewissenschaften (Bachelor mit 180 Leistungspunkten):
Zum Zeitpunkt der Bewerbung für den ausbildungsintegrierenden Bachelorstudiengang Gesundheits- und Pflegewissenschaften ist der Nachweis eines Ausbildungsplatzes in einem Gesundheitsfachberuf an einer Kooperationseinrichtung des Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaften (Bewerbung zum 1. Fachsemester) oder einer bereits abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf (Bewerbung zum 5. Fachsemester) vorzulegen. Weiterführende Informationen bekommen Sie am Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaften.
Sprachliche Vorkenntnisse
Vor allem in geisteswissenschaftlichen Studiengängen spielen Fremdsprachenkenntnisse eine besondere Rolle. Deshalb werden in einer Reihe von Studiengängen besondere Nachweise als Studienvoraussetzung gefordert.
Können die Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht werden, sollte man sich an den zuständigen Fachstudienberater oder an das Prüfungsamt wenden. Diese entscheiden über die Möglichkeit der Aufnahme des Studiums.
- Detaillierte Hinweise zu den spezifischen Zugangsvoraussetzungen für Fächer im Zwei-Fach-Bachelorstudium mit 120, 90 und 60 Leistungspunkten
- Detaillierte Hinweise zu spezifischen Zugangsvoraussetzungen in Ein-Fach-Bachelorstudiengängen mit 180 Leistungspunkten
- Detaillierte Hinweise zu spezifischen Zugangsvoraussetzungen für Lehramtsfächer
- Weitere Auskünfte erteilen die Fachstudienberater
Zugangsvoraussetzungen für weiterführende Studiengänge - Master, andere Aufbaustudiengänge
Für die Aufnahme eines Master- oder anderen Aufbaustudiums muss grundsätzlich ein erster Studienabschluss nachgewiesen werden.
Welche Studienabschlüsse für die Aufnahme eines weiterführenden Studiums als Voraussetzung anerkannt werden und welche fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen darüber hinaus erfüllt sein müssen, regelt die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung.