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Studienvoraussetzungen
Übersicht der Zugangsvoraussetzungen
- Allgemeine und fachspezifische Studienvoraussetzungen für grundständige Studiengänge - Bachelor, Staatsexamen, Lehramt
- 1. Die Hochschulzugangsberechtigung
- 2. Studienaufnahme von besonders befähigten Berufstätigen ohne Hochschulzugangsberechtigung
- 3. Eignungsprüfungen
- Interkulturelle Europa- und Amerikastudien / Langues étrangères appliquées (IKEAS / LEA) - binationaler Bachelorstudiengang mit 180 LP
- Fächergruppe Musik
- Fächergruppe Sport
- Sprechwissenschaft
- Fächergruppe Kunst/ Design
- Hinweis zu den Grundschulfächern Gestalten, Musik und Sport
- Termine der Eignungsprüfungen
- 4. Nachweise von Vorpraktika oder Berufsausbildung
- 5. Sprachliche Vorkenntnisse
- Zugangsvoraussetzungen für weiterführende Studiengänge - Master, andere Aufbaustudiengänge
Allgemeine und fachspezifische Studienvoraussetzungen für grundständige Studiengänge - Bachelor, Staatsexamen, Lehramt
1. Die Hochschulzugangsberechtigung
Zur Aufnahme eines universitären Studiums braucht man in der Regel die allgemeine Hochschulreife, die man mit dem Abitur erwirbt.
Es gibt auch Zeugnisse, die als fachgebundene Hochschulreife anerkannt werden. Das „Fachabitur“ entspricht der Fachhochschulreife, ist also keine universitäre Zugangsberechtigung.
Auch andere Vorbildungsnachweise können durch Rechtsvorschrift oder durch eine zuständige staatliche Stelle der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife als gleichwertig anerkannt werden. Dazu gehören z.B. Abschlusszeugnisse von Fachhochschulen und Universitäten.
Diese Regelungen gelten nur für Personen, die in Deutschland oder an einer Schule im Ausland mit deutscher Abiturprüfungsordnung ihre Vorbildungsnachweise (in der Regel das Abitur) erworben haben.
Für Studienbewerber mit im Ausland erworbenen Zeugnissen gelten davon abweichende Regelungen.
Detaillierte Informationen zum Hochschulzugang finden Sie unter nachfolgendem Link.
2. Studienaufnahme von besonders befähigten Berufstätigen ohne Hochschulzugangsberechtigung
Unter nachfolgenden Voraussetzungen kann man auch ohne anerkannter Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) zu einer Feststellungsprüfung zugelassen werden. Das Bestehen dieser Prüfung berechtigt zur Aufnahme des Studiums in einem bestimmten Fach. Wenn das gewählte Studienfach nur in Kombinaton mit einem zweiten Fach studiert werden kann, so ist für jedes Fach jeweils eine Feststellungsprüfung abzulegen.
Eine Feststellungsprüfung kann zur Zeit nur für eine Auswahl von Studiengängen abgelegt werden.
Zur Feststellungsprüfung wird zugelassen, wer
- mindestens einen Realschul- oder gleichgestellten Abschluss besitzt,
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem für den jeweiligen Studiengang qualifizierenden Bereich erfolgreich absoliert hat (nähere Informationen findet man auf nachfolgendem Merkblatt zur Feststellungsprüfung) und
- mindestens drei Jahre in einem für den jeweiligen Studiengang qualifizierenden Beruf tätig war. Für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre ausreichend.
Die Feststellungsprüfung findet einmal jährlich im April statt.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens zum 31.03. eines jeden Jahres (Ausschlussfrist) vollständig beim Immatrikulationsamt der Universität vorliegen.
3. Eignungsprüfungen
Für die Aufnahme eines Studiums in musischen Fächergruppen, im Bereich Sport sowie für Sprechwissenschaft muss zur Bewerbung oder Einschreibung der Nachweis über eine bestandene studiengangsspezifische Eignungsprüfung erbracht werden.
Mit der bestandenen Eignungsprüfung haben Sie noch keinen Anspruch auf einen Studienplatz. Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise zur Bewerbung oder Einschreibung auf den Seiten des Immatrikulationamtes.
Eignungsprüfungen müssen abgelegt werden in
Interkulturelle Europa- und Amerikastudien / Langues étrangères appliquées (IKEAS / LEA) - binationaler Bachelorstudiengang mit 180 LP
Fächergruppe Musik
- Musik für ein Lehramt an Gymnasien, an Sekundarschulen und für das Sekundarschulfach im Rahmen des Lehramts an Förderschulen
- Gesang und Gesangspädagogik, Bachelor mit 180 Leistungspunkten und Master mit 120 Leistungspunkten
- Instrumentalpädagagik Gitarre, Bachelor mit 180 Leistungspunkten und Master mit 120 Leistungspunkten
- Instrumentalpädagogik Klavier, Bachelor mit 180 Leistungspunkten und Master mit 120 Leistungspunkten
- Künstlerisches Aufbaustudium Gesang (Konzertexamen)
- Künstlerisches Aufbaustudium Gitarre (Konzertexamen)
- Künstlerisches Aufbaustudium Klavier (Konzertexamen)
- Musikwissenschaft, Bachelor mit 120 Leistungspunkten
- Bachelor Kirchenmusik in Verbindung mit dem Kombinationsfach Musik II für ein Lehramt an Gymnasien (Die Eignungsprüfung findet an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle statt).
Ordnung für die Durchführung der Eignungsprüfungen für künstlerische Studiengänge
Informationen zu inhaltlichen Anforderungen und zur Durchführung der Eignungsprüfung.pdf
(67,2 KB) vom 08.04.2009
Eignungsprüfungsanforderungen für den Bachelor- und Masterstudiengang sowie das künstlerische Aufbaustudium Gitarre
Gitarre_Eignungsprüfungsanforderungen.pdf
(41,8 KB) vom 08.04.2009
Fächergruppe Sport
- Sport für ein Lehramt an Gymnasien, an Sekundarschulen und für das Sekundarschulfach im Rahmen des Lehramts an Förderschulen
- Sportwissenschaft, Bachelor mit 120, 90, 60 Leistungspunkten
Ordnung zur Sporteignungsprüfung für die Bachelor- Studienprogramme Sport sowie die Studienfächer Lehramt Sport an Gymnasien und Lehramt Sport an Sekundarschulen
Eignungsprurfung Sport.pdf
(19,3 KB) vom 08.04.2009
Sprechwissenschaft
- Sprechwissenschaft, Bachelor mit 180 Leistungspunkten
Die Anmeldung und die Tests selbst finden in der Regel einmal pro Jahr in der ersten Jahreshälfte statt.
Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der Allgemeinen Studienberatung oder im Internet.
-
Institut für Slavistik, Sprechwissenschaft und Phonetik,
Seminar für Sprechwissenschaft und Phonetik - Ausführliche Informationen zum Eignungstest
Fächergruppe Kunst/ Design
Studiengänge dieser Fächergruppe werden an der Kunsthochschule Halle Burg Giebichenstein ausgebildet.
Das Unterrichtsfach Kunsterziehung für ein Lehramt an Gymnasien bzw. Sekundarschulen kann in Kombination mit einem 2. Unterrichtsfach, für das man an der Martin-Luther-Universität eingeschrieben ist, im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an der Kunsthochschule Halle Burg Giebichenstein studiert werden.
Die Eignungsprüfungen für diese Fächergruppe finden einmal im Jahr an der Kunsthochschule Halle Burg Giebichenstein statt (Anmeldung jeweils bis Ende Februar).
Näheres dazu erfahren Sie bei der Studienberatung der Kunsthochschule Halle Burg Giebichenstein.
Hinweis zu den Grundschulfächern Gestalten, Musik und Sport
Für die Grundschulfächer Gestalten, Musik und Sport erfolgen Eignungsfeststellungsverfahren nach Zulassung zum Studium.
Termine der Eignungsprüfungen
4. Nachweise von Vorpraktika oder Berufsausbildung
Medien- und Kommunikationswissenschaften (Bachelor mit 120, 90 und 60 Leistungspunkten):
Der Nachweis eines 4-wöchigen medienrelevanten Vorpraktikums ist zur Bewerbung für Medien- und Kommunikationswissenschaften (Bachelor mit 120, 90 und 60 LP) mit einzureichen.
Der (formlose) Antrag auf Anerkennung dieses Praktikums (oder einer Berufstätigkeit) als Vorpraktikum muss bis zum 15. Mai des jeweiligen Bewerbungsjahres beim Praktikumsausschuss des Departments Medien- und Kommunikationswissenschaften eingegangen sein
Fragen dazu beantwortet das Department Medien- und Kommunikationswissenschaften.
Gesundheits- und Pflegewissenschaften (Bachelor mit 180 Leistungspunkten):
Zum Zeitpunkt der Bewerbung für den ausbildungsintegrierenden Bachelorstudiengang Gesundheits- und Pflegewissenschaften ist der Nachweis eines Ausbildungsplatzes in einem Gesundheitsfachberuf an einer Kooperationseinrichtung des Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaften (Bewerbung zum 1. Fachsemester) oder einer bereits abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf (Bewerbung zum 5. Fachsemester) vorzulegen. Weiterführende Informationen bekommen Sie am Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaften.
- Hinweise zum Vorpraktikum am Department Medien- und Kommunikationswissenschaften
- Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaften
5. Sprachliche Vorkenntnisse
Vor allem in geisteswissenschaftlichen Studiengängen spielen Fremdsprachenkenntnisse eine besondere Rolle. Deshalb werden in einer Reihe von Studiengängen besondere Nachweise als Studienvoraussetzung gefordert.
Können die Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht werden, sollte man sich an den zuständigen Fachstudienberater oder an das Prüfungsamt wenden. Diese entscheiden über die Möglichkeit der Aufnahme des Studiums.
- Detaillierte Hinweise zu den spezifischen Zugangsvoraussetzungen für Fächer im Zwei-Fach-Bachelorstudium mit 120, 90 und 60 Leistungspunkten
- Detaillierte Hinweise zu spezifischen Zugangsvoraussetzungen in Ein-Fach-Bachelorstudiengängen mit 180 Leistungspunkten
- Detaillierte Hinweise zu spezifischen Zugangsvoraussetzungen für Lehramtsfächer
- Weitere Auskünfte erteilen die Fachstudienberater
Zugangsvoraussetzungen für weiterführende Studiengänge - Master, andere Aufbaustudiengänge
Für die Aufnahme eines Master- oder anderen Aufbaustudiums muss grundsätzlich ein erster Studienabschluss nachgewiesen werden.
Welche Studienabschlüsse für die Aufnahme eines weiterführenden Studiums als Voraussetzung anerkannt werden und welche fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen darüber hinaus erfüllt sein müssen, regelt die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung.